100links
100links
Suche in:
100links Schnäppchen für "Berufsunfähigkeit"
 
 
Berufsunfähigkeitsversicherungen Hier unverbindlich vergleichen!
 
 
Geben Sie bitte uns Ihre Anmerkungen, um unsere Webseite zu verbessern
Name
Anmerkung


aus Wikipedia
Berufsunfähigkeit

Einleitung

Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben. Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.

Rentenversicherung

Berufsunfähig im Sinne der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung...

Einleitung

Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben. Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.

Rentenversicherung

Berufsunfähig im Sinne der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfanges ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufes und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen (§ 240 Abs. 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB VI). Seit 1. Januar 2001 gibt es die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit wird in der Regel durch ein medizinisches Gutachten festgestellt. Die Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man mit verschiedenen Möglichkeiten vornehmen:
  • als selbständige Versicherung
  • als Risikoversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitzusatzversicherung (BUZ)
  • als Kapital- oder Rentenversicherung mit Einschluss einer BUZ
  • als Basisrente mit Einschluss einer BUZ
  • in Kombination mit einem Aktien- oder Rentenfonds

Statistik

Die Berufe mit den höchsten Raten an Berufsunfähigkeit

Rang Beruf Neuzugänge Renten Anteil der Erwerbsunfähigkeitsrenten Anteil der Renten wegen Tod

in Prozent in Prozent

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

1 Dachdecker 1021 52,4 28,4

2 Krankenpfleger 7972 41,3 12,2

3 Schlachter 1348 40,0 19,8

4 Tiefbauer 1266 38,1 23,6

5 Maurer 5449 37,7 20,2

6 Maler 3167 37,4 20,6

7 Sozialarbeiter 8668 36,4 10,6

8 Bauhilfsarb. 7228 36,0 25,1

9 Hilfsarbeiter 18027 36,0 21,6

10 Betonbauer 1464 35,4 17,3

Quelle: Map-Report http://www.map-report.com/gefährli.htm

Siehe auch

  • Verminderte Erwerbsfähigkeit

Weblinks

  • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Berufsunfähigkeit


This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the Wikipedia article "Berufsunfähigkeit".
aus MailGate
Re: Mehrere S0's überwachen
Peter Reimer schrieb: > Hallo zusammen. Hallo alleine. ;-) > Wenn ich richtig denke, ist es doch üblich, daß an einem > Anlagensnschluss mehrere NTBA's angeschlossen werden. Anlagenanschluß bedeutet in erster Linie gezielte Durchwahlfähigkeit zu eine Nebenstelle. Ob mit einem oder x NTBA's ist da erstmal egal. > Also pro NTBA 2 verfügbare Leitungen. Das ist vom Anschlußtyp(Anlagen- oder Mehrgeräteanschluß)her gleich. > Ich würde in so einem Szenario gern alle Verbindungen überwachen. Dies > gern mit einem PC, indem ich die S0's an den PC anschließe und, Ein Anlagenanschluß ist in der Regel eine Punkt zu Punkt Verbindung. (NTBA TK-Anlage). Auf dieser Verbindung hat in der Regel kein anderes Gerät etwas zu suchen. Mir sind nur zwei praktische Ausnahmen bekannt. ISDN-Alarmierungsgeräte und LCR-Router. > um die ausgehenden auch zu überwachen, ein gedrehtes Kabel verwenden. Huch, jetzt wird es "Bastelig". ;-) Warum machst Du dir es so schwer? Ein Anlagenanschluß bedeutet...

-------------------------------------------------------------------------------
Re: Mehrere S0's überwachen
Peter Reimer schrieb:

> Hallo zusammen.
Hallo alleine. ;-)

> Wenn ich richtig denke, ist es doch üblich, daß an einem
> Anlagensnschluss mehrere NTBA's angeschlossen werden.
Anlagenanschluß bedeutet in erster Linie gezielte Durchwahlfähigkeit zu
eine Nebenstelle. Ob mit einem oder x NTBA's ist da erstmal egal.

> Also pro NTBA 2 verfügbare Leitungen.
Das ist vom Anschlußtyp(Anlagen- oder Mehrgeräteanschluß)her gleich.

> Ich würde in so einem Szenario gern alle Verbindungen überwachen. Dies
> gern mit einem PC, indem ich die S0's an den PC anschließe und,
Ein Anlagenanschluß ist in der Regel eine Punkt zu Punkt Verbindung.
(NTBA TK-Anlage). Auf dieser Verbindung hat in der Regel kein
anderes Gerät etwas zu suchen. Mir sind nur zwei praktische Ausnahmen
bekannt. ISDN-Alarmierungsgeräte und LCR-Router.

> um die ausgehenden auch zu überwachen, ein gedrehtes Kabel verwenden.
Huch, jetzt wird es "Bastelig". ;-)
Warum machst Du dir es so schwer? Ein Anlagenanschluß bedeutet meistens
auch das daran eine geeignete TK-Anlage angeschlossen ist. Viele
TK-Anlagen besitzen Schnittstellen(V.24, USB) oder sogar eigene internen
Speicher um Gesprächsdaten auszugeben oder zu protokollieren.
Bei TK-Anlagen mit Schnittstellen kann in der Regel ein
ASCII-Druckerdatensatz abgesetzt werden, der von einem PC protokolliert
wird. Bei den Systemen mit internem Speicher gibt es vom Hersteller
Programme die diesen Speicher auslesen können.


> Ist es jetzt irgendwie möglich, mehrere SO's mit einer Karte zu überwachen.
Nein! Eine PC-Karte mit einem Port gleich ein S0!
Es gibt ISDN Karten wie z.B. die C4 von AVM die vier S0-Port's besitzen.
Hierbei handelt es sich aber vereinfacht ausgedrückt um eine 4 in 1
Karte um den Steckplatzverbrauch in einem PC(Server) zu reduzieren.


Ebenfalls einen guten Rutsch wünscht

Matthias